Flurbereinigung

Tätigkeitsfeld Flurbereinigung

Die NBS-Landentwicklung GmbH ist als geeignete Stelle für Flurneuordnungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt seit 1992/1993 tätig. 

 

Die Bearbeitungsschwerpunkte sind:

  • Vorbereitung der Flurbereinigung durch Erarbeitung der Neugestaltungsgrundsätze innerhalb des (von der Behörde) vorgegebenen Untersuchungsgebietes
  • Vorbereitung der Anordnung der Verfahren
  • Mitwirkung bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
  • Ermittlung der Beteiligten und Nebenbeteiligten 
  • Aufstellung des Wege -und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan
  • Durchführung des Wertermittlungsverfahrens
  • Vorbereitung und Durchführung der Planwunschtermine
  • Erarbeitung des Landabfindungsentwurfes
  • Besitzeinweisung in den Neubestand
  • Erarbeitung des Flurbereinigungsplanes, Mitwirkung bei der Bekanntgabe 
  • Mitwirkung bei Rechtsbehelfsverfahren
  • Erarbeitung von Nachträgen zum Flurbereinigungsplan

Die Tätigkeit beinhaltet Innen- und Außendienste.

Die technische Bearbeitung erfolgt länderübergreifend mit dem Programm LEFIS (Landentwicklungsfachinformationssystem) entwickelt von AED-SICAD jetzt VertiGIS (www.aed-sicad.de/lefis).

Aktuell werden die Aufträge der jeweiligen Flurneuordnungsbehörden in den Niederlassungen in Güstrow, Stendal und Bernburg bearbeitet. Unsere Teams arbeiten langjährig zusammen, kommen aus verschiedenen beruflichen Richtungen und sind stets daran interessiert sich zu verjüngen. Aus diesem Grund möchten wir uns auch sehr gern als Praxispartner anbieten.

Wir bieten einen Einblick in eine interessante und sehr abwechslungsreiche Tätigkeit, eine offene und teamorientierte Atmosphäre und die Möglichkeit, sich im jeweiligen Interessengebiet weiterzuentwickeln.

Wir freuen uns auf Anfragen.

Flurneuordnung

Die Flurneuordnung ist als Instrument der Entwicklung des ländlichen Raumes von großer Bedeutung.

Hier bilden vor allem das Landwirtschaftsanpassungsgesetz und das Flurbereinigungsgesetz die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der verschiedensten Zielstellungen in Flurneuordnungsverfahren:

  • die allgemeine Entwicklungsplanung
  • die Zusammenführung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum
  • die Beseitigung von agrarstrukturellen Mängeln und Umsetzung naturschutzrechtlicher Belange
  • eigentumsrechtliche Flächensicherung für Vorhaben von Unternehmensträgern
  • die Lösung von Landnutzungskonflikten, z.B. zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Tourismus

Feldlageverfahren und Ortslagenregulierung

Die langjährig gewachsene Agrarstruktur stimmt häufig nicht mehr mit den vorherrschenden Eigentumsverhältnissen überein. Speziell die Veränderung des Wege- und Gewässernetzes unter Nichtbeachtung der Eigentumsverhältnisse hat zu Interessenkonflikten zwischen öffentlichen, privaten, gewerblichen und sonstigen Belangen geführt. 

Die umfassende Bereinigung dieser Interessenkonflikte durch Neuordnung des Eigentums, die Verbesserung der Agrarstruktur sowie den Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind Regelungsschwerpunkte eines Feldlageverfahrens.

Durch die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse einer Ortslagenflurneuordnung ist die umfassende Lösung diverser Nutzungskonflikte innerhalb von bebauten Bereichen möglich, wie z.B. die Auflösung unvermessener Hofräume, die Beseitigung baurechtswidriger Zustände durch einvernehmliches Verhandeln neuer Grenzen bei Grenzüberbauung, die Zusammenführung getrennten Boden- und Gebäudeeigentums sowie die Regelung der öffentlichen Verkehrs- und Gewässerflächen. 

Durch die kataster- und grundbuchrechtliche Sicherung sämtlicher Flächen wird die Voraussetzung für eine rechtssichere wirtschaftliche, soziale, kulturelle und touristische Dorfentwicklung geschaffen.

Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren

Bei auftretenden Landnutzungskonflikten mit weniger komplizierter Zielstellung in kleineren Gemeinden oder Gebieten, in welchen bereits vorher Flurbereinigungsverfahren durchgeführt worden sind, ist die Durchführung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens sinnvoll.
Die Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrensablaufes sowie die Senkung vermeidbaren Verwaltungsaufwands werden hierbei angestrebt.

Ein derzeit häufig auftretender Spezialfall ist die Nutzung des Instrumentes der vereinfachten Flurbereinigung für die rechtliche Regelung von Tagebaufolgelandschaften auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bzw. für die Umsetzung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL).