Als zugelassene Betreuergesellschaft für Finanzierungsvorhaben mit Zuschüssen und zinsverbilligten Darlehen aus den überregionalen Investitionsförderungsprogrammen (AFP, EBI) übernehmen wir alle Verwaltungsarbeiten – von der ersten Information zu den Finanzierungsmöglichkeiten über die Antragstellung und Mittelauszahlung – bis zum Verwendungsnachweis. Zudem prüfen wir die Möglichkeit einer Beantragung von Zuschüssen aus regional verfügbaren Richtlinien in den einzelnen Bundesländern.
Die Richtlinien bestimmen im Einzelnen, welche Leistungen der Betreuer für den Landwirt zu übernehmen hat (Auszug):
- Fachliche Betreuung des Antragstellers in allen mit dem Vorhaben zusammenhängenden Fragen
- Mitwirken bei der Erarbeitung einer funktionellen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Planung
- Unterstützung des Antragstellers bei Korrespondenzen mit Behörden, Kreditinstituten und Auftragnehmern
- Aufstellen des Kosten- und Finanzierungsplanes
- Sachliche Prüfung aller zur Förderung einzureichender Unterlagen,
- Erarbeitung der Mittelabrufe sowie des abschließenden Verwendungsnachweises
In all diesen Punkten arbeiten wir eng mit den zuständigen Landesinstitutionen zusammen – im Land Niedersachsen mit den Landwirtschaftskammern, in den östlichen Bundesländern mit den zuständigen Ämtern sowie mit den vor Ort tätigen Beratungsstellen.
